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Schuldnerberatung

Wir geben Ihnen Hilfestellung bei Ihren Schuldenproblemen. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, finden Lösungen damit die Lebenshaltungskosten das Einkommen nicht mehr übersteigen und somit keine neuen Schulden mehr entstehen.​

Wir stehen mit Rat und Unterstützung an Ihrer Seite – organisatorisch, psychosozial, finanziell und juristisch.

Vereinbaren Sie sofort einen kostenlosen Beratungstermin mit uns!

Insolvenzberatung

Insolvenz steht für mangelnde Liquidität oder drohende Zahlungsunfähigkeit. In der Beratung wird individuell ermittelt, welcher der verschiedenen Wege der sinnvollste für Sie ist, um schuldenfrei zu werden. Hierbei wird Ihre persönliche Situation berücksichtigt, aber auch, um welche Forderungen es sich genau handelt.​

Auf Grund der langjährigen Erfahrung wissen wir, welcher Weg für Sie in die Schuldenfreiheit führen kann.​

Die anschließenden Schritte sind auf die Privatinsolvenz ausgelegt. Gegebenenfalls kann später ein Insolvenzantrag gestellt werden. 

Ohne eine Schuldnerberatung ist eine Privatinsolvenz nicht möglich.

Streben Sie den Weg in die Privatinsolvenz an? Wir beraten Sie gerne – melden Sie sich bei uns!

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz wird auch Verbraucherinsolvenz genannt.​

Durch einen außergerichtlichen Einigungsversuch, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren oder in letzter Instanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wird die Schuldenfreiheit erreicht.​

Ab Stellung des Insolvenzantrages bis zur Restschuldbefreiung vergeht eine Zeit von ca. 3 Jahren. Die Gläubiger können dann auf dem rechtlichen Weg keine weiteren Zahlungen mehr erwirken. Schufa Einträge werden nach drei Jahren automatisch auf den Tag genau gelöscht.​

Für mehr Informationen melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da!

Pfändungsschutz

Hierzu gibt es seit dem 01.01.2023 deutliche Verbesserungen.​

Diese Erleichterungen zum Pfändungsschutz von Schuldnern sind zum Beispiel:​

  • Lebt ein Schuldner mit anderen Personen in einem Haushalt, muss nun bei einer Sachpfändung auch der Bedarf berücksichtigt werden.

  • Die Liste der unpfändbaren Gegenstände wurden erweitert, u.a. sind Haustiere nicht mehr pfändbar.

  • Künftig ist Weihnachtsgeld bis zu 630 € vor der Pfändung geschützt.

  • Doppelte Pfändungen beim Arbeitgeber und auf Ihrem Konto sind vom selben Gläubiger nicht rechtmäßig.

 

Haben Sie Sorgen oder weitere Fragen zum Pfändungsschutz, wir sind telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar!

P-Konto

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schütz Sie vor unrechtmäßigen Pfändungen. Ihre Bank muss Ihr Konto kostenlos in ein P-Konto wandeln, auch wenn es sich im Minus befindet.​

Sie haben auf einem Pfändungsschutzkonto automatisch einen Pfändungsfreibetrag von 1.409,99 € für Alleinstehende (Stand 01.07.2023).​

Eine Bescheinigung benötigen Sie nur, wenn Ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt.​

Haben Sie Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend.​

Für diesen erhöhten Freibetrag können wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen.​

Wie hoch ist Ihr Einkommen und reicht Ihr Freibetrag?​

Rufen Sie uns an, wir klären das schnell und unbürokratisch!

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