Pfändungsschutz
Hierzu gibt es seit dem 01.01.2024 deutliche Verbesserungen.
Diese Erleichterungen zum Pfändungsschutz von Schuldnern sind zum Beispiel:
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Lebt ein Schuldner mit anderen Personen in einem Haushalt, muss nun bei einer Sachpfändung auch der Bedarf berücksichtigt werden.
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Die Liste der unpfändbaren Gegenstände wurden erweitert, u.a. sind Haustiere nicht mehr pfändbar.
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Künftig ist Weihnachtsgeld bis zu 630 € vor der Pfändung geschützt.
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Der Mindestlohn beträgt 12,41 € brutto je Stunde.
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Doppelte Pfändungen beim Arbeitgeber und auf Ihrem Konto sind vom selben Gläubiger nicht rechtmäßig.
Was bedeutet Pfändung?
Wenn der Schuldner nicht zahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
Welche Arten von Pfändungen gibt es?
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die Pfändung von Sachen
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Pfändung von Vermögenswerten z.B. Grundstücke und Immobilien
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die Lohn und Gehaltspfändung
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die Kontopfändung
Ist der Energiekostenzuschuss bzw. Energiepreispauschale pfändbar?
Leider hat der Gesetzgeber hierzu keine klare Regelung getroffen. Klar ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale nicht um Arbeitslohn handelt. Daher ist der Energiekostenzuschuss beim Arbeitgeber, also mit der Lohnzahlung, nicht pfändbar.
Erfolgt nun die Auszahlung auf ein Konto, wird dieser Energiekostenzuschuss pfändbar.
Haben Sie bereits ein P-Konto, könnte der Freibetrag reichen und die Energiepauschale abdecken.
Die Schuldnerberatung hat nicht die Möglichkeit, die Energiepauschale als Pfändungsfreibetrag zu bescheinigen, da dies die Gesetzeslage nicht hergibt.
Wie schützt man die Energiepreispauschale / Energiepauschale?
Sie haben die Möglichkeit, sich die Energiepreispauschale vom zuständigen Amtsgericht über einen Freigabeantrag bescheinigen zu lassen.
Wie schon berichtet, sind die Schuldnerberatungen für die Energiepauschale nicht zuständig und dürfen den Freibetrag um den Energiekostenzuschuss nicht erhöhen.
Wir empfehlen daher, sofern möglich, zum Beispiel die Miete vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit direkt an den Vermieter zu zahlen. Ihr Pfändungsfreibetrag wird hierdurch nicht gemindert und Sie haben den Vorteil, dass zusätzliche Geldeingänge im Pfändungsfreibetrag enthalten sind.
Haben Sie Sorgen oder weitere Fragen zum Pfändungsschutz, wir sind telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar!
In Niedersachsen ist eine Kostenübernahme möglich - diese Möglichkeit prüfen wir bei jedem ersten kostenlosen Beratungsgespräch.
Vereinbaren Sie sofort einen kostenlosen Beratungstermin mit uns!