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Insolvenzberatung - die Verbraucherinsolvenz

Menschen, welche hochverschuldet sind und es nicht mehr alleine schaffen, sich aus der Schuldenfalle zu befreien, können unter bestimmten Voraussetzungen die Verbraucherinsolvenz beantragen.  Das Verfahren wird umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt. Das Ziel einer Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung für den Schuldner, das Verfahren dauert 3 Jahre ab Eröffnung. Mit der gerichtlich erteilten Restschuldbefreiung gibt der Gesetzgeber Menschen die Chance, wieder in ein normales, schuldenfreies Leben zurückzukehren.

In der Beratung wird individuell ermittelt, welcher der verschiedenen Wege der sinnvollste für Sie ist, um schuldenfrei zu werden. Hierbei wird Ihre persönliche Situation berücksichtigt, aber auch, um welche Forderungen es sich genau handelt.

Auf Grund der langjährigen Erfahrung wissen wir, welcher Weg für Sie in die Schuldenfreiheit führen kann.

Die anschließenden Schritte sind auf die Privatinsolvenz auch Verbraucherinsolvenz ausgelegt. Gegebenenfalls kann später ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ohne eine Schuldnerberatung ist eine Privatinsolvenz nicht möglich.

Streben Sie den Weg in die Privatinsolvenz an? Wir beraten Sie gerne – melden Sie sich bei uns!

In Niedersachsen ist eine Kostenübernahme möglich - diese Möglichkeit prüfen wir bei jedem ersten kostenlosen Beratungsgespräch.

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